Bei der Darlehensphase ist es so, dass sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, also „bereit“ zum Auszahlen, das Darlehen in Anspruch genommen werden kann.
Das wichtige hierbei ist, dass nach der Zuteilung des Bausparvertrags, die Bausparsumme ausgezahlt wird. Die besteht aus dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen. Denn die Differenz zwischen dieser Bausparsumme und dem Sparguthaben wird als Darlehen gewährt.
Außerdem wird die Bausparsumme anhand einer Haushaltsrechnung ermittelt. So kann man feststellen, wie viel Ihnen monatlich zur Verfügung steht. Grundsätzlich liegt der Regelsparbeitrag zwischen 4-8% der Bausparsumme. Letztendlich kann man so dann den monatlichen Sparbetrag ausrechnen.
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Puhh, das waren aber viele Informationen. Also wenn ich das richtig verstanden habe, bildet das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen, die Bausparsumme. Und die Bausparsumme ist essenziell für das Darlehen, welches mir anhand dessen gewährt wird?
Korrekt.
Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Bausparvertrag zuteilungsreif ist?
Skaidrė: 3
Das ist ein wichtiger Punkt! Das Guthaben muss mindestens 40-50% der tariflichen Bausparsumme und den Mindestwert erreichen, sowie mindestens 24 Monate angespart werden.
Okay, das habe ich endlich bis hierhin verstanden. Wie Sie kurz erwähnten, gibt es bestimmt irgendwelche Tarife oder Konditionen?
Da gibt es tatsächlich verschiedene Konditionen, unter anderem Guthaben- und Darlehenszinsen, die sich ständig verändern von z.B. 0,10% - 1% und 2% - 4%. So ändert sich außerdem die Zuteilungs- und Tilgungsdauer des Darlehens. Somit können sich die Konditionen bei einem Tarifwechsel auch noch ändern.
Außerdem verkürzt oder verlängert sich die Sparphase, je nach Sparrate und Einzahlungen.
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